Button Text

Ex-Zonen: Einteilung, ATEX-Vorgaben und Schutzmaßnahmen in der Industrie

Kiekens
Veröffentlicht am
26
March
2026
Artikel
Von Zone 0 bis Zone 22: Alles, was Sie über ATEX-Einstufung, gesetzliche Pflichten und den Einsatz professioneller Staubabsaugung in explosionsgefährdeten Bereichen wissen müssen.

Ex-Zonen kennzeichnen Bereiche, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre aus Gasen, Dämpfen, Nebeln oder brennbaren Stäuben auftreten kann. Die Einteilung in sechs verschiedene Zonen nach den europäischen ATEX-Richtlinien bestimmt, welche Schutzmaßnahmen Betreiber in explosionsgefährdeten Bereichen umsetzen müssen. 

Von der Zoneneinteilung hängt ab, welche Geräte, Absauganlagen und Betriebsmittel zulässig sind. Für Unternehmen, die mit brennbaren Stäuben oder entzündlichen Stoffen arbeiten, beginnt ein wirksamer Explosionsschutz bei der korrekten Klassifizierung ihrer Arbeitsbereiche – und bei einer Staubabsaugung, die Gefahrstoffe direkt an der Quelle erfasst. 

Im Folgenden zeigen wir, wie die Zoneneinteilung funktioniert, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie gezielte Absaugtechnik Ihr Sicherheitskonzept unterstützt.

Welche Bereiche gelten als explosionsgefährdet?

Explosionsgefährdete Bereiche entstehen überall dort, wo brennbare Stoffe in ausreichender Konzentration auf Sauerstoff und eine Zündquelle treffen können. In der Industrie betrifft das zahlreiche Branchen: von der chemischen Produktion über Raffinerien und Lackierereien bis hin zur Lebensmittel-, Pharma- und Metallverarbeitung.

Auch Bereiche, in denen auf den ersten Blick keine offensichtliche Gefahr besteht, können betroffen sein. Überall dort, wo bei der Bearbeitung, Förderung oder Lagerung von Materialien feine Stäube freigesetzt werden – etwa Holzstaub, Aluminiumpartikel, Mehlstaub oder Kunststoffgranulat – besteht ein potenzielles Explosionsrisiko. Die Explosionsgefahr basiert dabei nicht auf dem Material allein, sondern auf der Wahrscheinlichkeit, dass brennbare Stoffe in der Luft eine zündfähige Konzentration erreichen.

Genau hier setzt die Einteilung in Ex-Zonen an: Sie klassifiziert die Häufigkeit und Dauer, mit der eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in einem bestimmten Bereich auftreten kann. Für Betreiber ist diese Einstufung der erste Schritt, um die richtigen Schutzmaßnahmen festzulegen – von der Auswahl explosionsgeschützter Geräte bis zur Planung einer ATEX-konformen Absauganlage.

Die sechs ATEX-Zonen im Überblick

In der ATEX-Richtlinie sind sechs verschiedene Ex-Zonen festgelegt, die in zwei Gruppen unterteilt werden: drei Zonen für Gase, Dämpfe und Nebel (Zone 0, 1, 2) sowie drei Zonen für brennbare Stäube (Zone 20, 21, 22). Die Einstufung richtet sich nach dem Grad der Gefährdung.

Gas-Ex-Zonen (Gase, Dämpfe, Nebel)

Zone 0 bezeichnet einen Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre aus brennbaren Gasen oder Dämpfen ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. Diese Zone tritt in der Praxis meist nur im Inneren von Anlagen auf, etwa in Reaktionsgefäßen oder geschlossenen Tanks. 

Zone 1 beschreibt Bereiche, in denen sich im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre bilden kann, beispielsweise bei Befüllvorgängen oder Probeentnahmen. Zone 2 umfasst Bereiche, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht auftritt und wenn doch, dann nur selten und kurzzeitig.

Staub-Ex-Zonen (brennbare Stäube)

Zone 20 ist das Pendant zur Zone 0 für brennbare Stäube: Hier liegt ständig oder häufig eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus brennbarem Staub vor – etwa im Inneren von Staubfiltern, Silos oder Mühlen. In Zone 21 kann sich im Normalbetrieb gelegentlich eine explosive Staubwolke bilden. Zone 22 bezeichnet Bereiche, in denen brennbare Staubwolken normalerweise nicht entstehen und falls doch, nur selten und für kurze Zeit.

In Fachkreisen ist man sich darüber einig, dass „häufig" mehr als 50 Prozent der Betriebszeit bedeutet, während „gelegentlich" bei ein bis zehn Prozent der Betriebszeit liegt. Bei Unsicherheiten empfiehlt die Praxis, den Bereich vorsorglich der höheren Zone zuzuordnen.

Gesetzliche Grundlagen: ATEX-Richtlinien und Gefahrstoffverordnung

Der Explosionsschutz in Europa stützt sich auf zwei zentrale ATEX-Richtlinien. Die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (auch ATEX 137 genannt) richtet sich an Betreiber von Anlagen und verpflichtet diese, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einzuteilen und ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Die Produktrichtlinie 2014/34/EU regelt die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden dürfen.

In Deutschland wird der Explosionsschutz zusätzlich durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) konkretisiert. Anhang I, Abschnitt 1.7 der GefStoffV enthält die Kriterien für die Zoneneinteilung, während die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der Reihen 700 und 800 praktische Hinweise zur Umsetzung geben. 

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die ATEX-Richtlinien in nationales Recht überführen. Betreiber tragen die Verantwortung dafür, dass alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden und Mitarbeitende in explosionsgefährdeten Bereichen regelmäßig geschult werden.

Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage jeder Zoneneinteilung. Betreiber müssen systematisch ermitteln, an welchen Stellen im Betrieb explosionsfähige Atmosphären auftreten können und mit welcher Wahrscheinlichkeit und Dauer dies geschieht. Auf Basis dieser Analyse werden die Bereiche in die entsprechenden Ex-Zonen eingeteilt.

Das Explosionsschutzdokument hält alle Ergebnisse dieser Analyse fest: welche Zonen existieren, welche Schutzmaßnahmen gelten und welche Geräte in den jeweiligen Bereichen eingesetzt werden dürfen. Dieses Dokument muss regelmäßig überprüft und bei Änderungen an Produktionsprozessen, Materialien oder Anlagen aktualisiert werden. 

Für Industrien, die mit brennbaren Stäuben arbeiten, spielen sicherheitstechnische Kenngrößen wie der KST-Wert eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der korrekten Zone und der Auswahl geeigneter Schutzsysteme.

Kennzeichnung und Gerätekategorien in Ex-Bereichen

Explosionsgefährdete Bereiche müssen gut sichtbar mit dem gelben Warnzeichen mit der schwarzen Aufschrift „Ex" gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss zusätzlich in den Flucht- und Rettungsplänen des Betriebs eingetragen sein. Neben der räumlichen Kennzeichnung schreiben die ATEX-Richtlinien vor, dass alle Geräte und Betriebsmittel in Ex-Zonen einer bestimmten Gerätekategorie entsprechen müssen.

Die Einteilung in Gerätekategorien folgt dem Zonensystem: Geräte der Kategorie 1 (höchste Schutzanforderungen) sind für Zone 0 und 20 zugelassen, Kategorie 2 für Zone 1 und 21, Kategorie 3 für Zone 2 und 22. 

Jedes ATEX-zertifizierte Produkt muss spezifische Anforderungen an Temperaturklassen und Zündschutzarten erfüllen. Die Verwendung von Werkzeugen, Materialien oder Geräten, die eine Zündquelle darstellen können, ist in Ex-Zonen nicht zulässig. Das gilt auch für Ventilatoren und Absaugsysteme: In explosionsgefährdeten Bereichen müssen diese vollständig nach EN 14986 ausgeführt sein.

Schutzmaßnahmen: Warum Staubabsaugung den Zonengrad beeinflusst

In explosionsgefährdeten Bereichen greifen Schutzmaßnahmen auf mehreren Ebenen. An erster Stelle steht die Vermeidung explosionsfähiger Atmosphären – und genau hier zeigt sich der Zusammenhang zwischen industrieller Staubabsaugung und Explosionsschutz. Eine professionelle ATEX-Absauganlage erfasst brennbare Stäube direkt an der Entstehungsquelle und hält die Staubkonzentration in der Luft dauerhaft unterhalb der explosionsfähigen Grenzwerte.

Dieser Ansatz hat eine direkte Auswirkung auf die Zoneneinteilung. Bereiche, die ohne Absaugung als Zone 21 klassifiziert wären, können durch eine wirksame Stauberfassung auf Zone 22 herabgestuft werden. Das reduziert nicht nur das Explosionsrisiko, sondern auch die Anforderungen an die eingesetzten Geräte – und senkt damit die Investitionskosten für Ihren Explosionsschutz. 

Entscheidend ist dabei, dass die gesamte Absauganlage selbst ATEX-konform ausgeführt wird: von den antistatischen Schläuchen über leitfähige Behälter und funkengeschützte Motoren bis hin zu druckfesten Filtereinheiten wie dem Dustmaster 9.000 und Turboventilatoren nach EN 14986.

Ergänzend kommen konstruktive Schutzsysteme wie Berstscheiben, Flammensperren und Rückschlagventile zum Einsatz. Regelmäßige Inspektionen und Wartungen stellen sicher, dass alle Komponenten zuverlässig funktionieren. 

Für Betriebe in der Lebensmittelproduktion, Metallverarbeitung, Kunststoffindustrie oder im Bergbau ist eine durchdachte Kombination aus Absaugung, Zoneneinteilung und Schutztechnik der effektivste Weg, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Sichere Arbeitsumgebung mit Kiekens

Bei Kiekens denken wir von Anfang an mit – von der Risikoanalyse und Zoneneinteilung bis zur Planung, Installation und Wartung Ihrer Absauganlage. Mit über 115 Jahren Erfahrung in der industriellen Staubabsaugung entwickeln wir keine Standardlösungen, sondern maßgeschneiderte Systeme, die exakt zu Ihrer ATEX-Zone und Ihrem Produktionsprozess passen. 

Alle Komponenten werden in den Niederlanden gefertigt, alle Spezialisten arbeiten im eigenen Haus. So haben Sie einen festen Ansprechpartner für Ihr gesamtes Sicherheitskonzept.

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Produktionsanlagen vor den Gefahren durch brennbare Stäube und explosive Atmosphären. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Absauglösung, die Ihre Anforderungen erfüllt und Ihren Arbeitsbereich sicher macht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
00
Wie viele Ex-Zonen gibt es?

Die ATEX-Richtlinien unterscheiden sechs Ex-Zonen: Zone 0, 1 und 2 für Gase, Dämpfe und Nebel sowie Zone 20, 21 und 22 für brennbare Stäube. Die Einteilung richtet sich nach der Häufigkeit und Dauer des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre.

00
Wer ist für die Zoneneinteilung verantwortlich?

Die Zoneneinteilung liegt in der Verantwortung des Betreibers. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung muss er die explosionsgefährdeten Bereiche identifizieren, klassifizieren und im Explosionsschutzdokument festhalten.

00
Welche Geräte dürfen in Ex-Zonen eingesetzt werden?

In Ex-Zonen dürfen ausschließlich Geräte verwendet werden, die der entsprechenden Gerätekategorie zugeordnet und ATEX-zertifiziert sind. Die Auswahl richtet sich nach der jeweiligen Zone und den dort geltenden Anforderungen an Zündschutzart und Temperaturklasse.

00
Kann eine Absauganlage die Zoneneinstufung verändern?

Eine professionelle Staubabsaugung kann die Staubkonzentration in einem Bereich so weit senken, dass eine niedrigere Zoneneinstufung gerechtfertigt ist. Die Absauganlage selbst muss dabei vollständig den ATEX-Anforderungen der jeweiligen Zone entsprechen. Kiekens unterstützt Sie bei der Dokumentation, Zoneneinteilung und den erforderlichen Audits.