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Explosionsschutzdokument: Pflicht, Inhalt und Umsetzung im Betrieb

Kiekens
Veröffentlicht am
18
-
6
-
2026
Artikel
Das Explosionsschutzdokument ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann. Lesen Sie, was es enthalten muss und welche Rolle ATEX-Absauganlagen dabei spielen.
Explosionsschutzdokument und ATEX-Absaugung in einer Industriehalle

Das Explosionsschutzdokument ist die rechtlich vorgeschriebene Dokumentation aller Maßnahmen zum Schutz vor Explosionen in einem Betrieb. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet jeden Arbeitgeber nach § 6 Absatz 9 zur Erstellung dieses Dokuments, sobald explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Rund 80% aller meldepflichtigen Explosionsereignisse in Deutschland gehen auf brennbare Stäube und Dämpfe in industriellen Prozessen zurück. Die Explosionsschutzdokumentation erfasst diese Gefährdungen systematisch, definiert Schutzmassnahmen und ordnet Betriebsbereiche in Ex-Zonen ein. Ohne ein aktuelles Ex-Schutz-Dokument fehlt dem Betrieb der Nachweis, dass er seine Pflichten im Arbeitsschutz erfüllt.

Was ist ein Explosionsschutzdokument?

Das Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 GefStoffV dokumentiert alle ermittelten Explosionsgefährdungen eines Betriebs und beschreibt die technischen sowie organisatorischen Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber getroffen hat. Das Dokument bildet einen besonderen Teil der Gefährdungsbeurteilung und muss vor Aufnahme der Arbeit vorliegen.

Die Explosionsschutzdokumentation erfüllt drei zentrale Funktionen. Sie weist nach, dass der Arbeitgeber alle potenziellen Explosionsgefahren systematisch erfasst hat. Sie beschreibt die gewählten Schutzmaßnahmen auf allen drei Schutzebenen. Sie legt die Zoneneinteilung fest, die bestimmt, welche Arbeitsmittel in welchen Bereichen zulässig sind.

Das Ex-Schutz-Dokument ist kein einmaliger Vorgang. Der Arbeitgeber muss die Dokumentation bei jeder sicherheitsrelevanten Änderung aktualisieren und regelmäßig auf Vollständigkeit prüfen. Diese Aktualisierungspflicht unterscheidet das Explosionsschutzdokument von statischen Nachweisen.

Die Zoneneinteilung innerhalb der Dokumentation bestimmt maßgeblich, welche Geräte und Anlagen in einem Bereich eingesetzt werden dürfen. Damit bildet das Ex-Dokument auch die Grundlage für die Auswahl geeigneter Absauganlagen und Filtersysteme.

Wann ist ein Explosionsschutzdokument Pflicht?

Der Arbeitgeber muss ein Explosionsschutzdokument erstellen, sobald im Betrieb Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische bestehen oder ohne Schutzmaßnahmen bestehen würden. § 6 Absatz 9 der Gefahrstoffverordnung legt diese Pflicht fest, unabhängig von der Betriebsgröße oder der Anzahl der Beschäftigten.

Die Erstellung muss vor Aufnahme der Arbeit und vor erstmaliger Verwendung der Arbeitsmittel erfolgen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass sich keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden kann, entfällt die Pflicht. Dieser Verzicht sollte dennoch schriftlich dokumentiert werden, um bei behördlichen Prüfungen einen Nachweis vorlegen zu können.

Explosionsfähige Atmosphären treten in zahlreichen Industriezweigen auf. Sechs Branchen sind besonders häufig betroffen:

  • Metallverarbeitung: Aluminium-, Magnesium- und Schleifstäube mit KST-Werten bis über 300 bar·m/s
  • Holzverarbeitung: Feine Holzstäube beim Sägen, Fräsen und Schleifen ab einer Konzentration von 20-60 g/m³
  • Kunststoffindustrie: Stäube beim mechanischen Bearbeiten und Dämpfe beim Extrudieren oder Spritzgießen
  • Lebensmittelindustrie: Mehlstaub, Zucker- und Stärkepartikel in Mühlen, Silos und Bäckereien
  • Chemie und Pharmazie: Lösemitteldämpfe, brennbare Gase und organische Feinstäube
  • Recyclingbranche: Gemischte brennbare Stäube und Gase bei der mechanischen Aufbereitung

Die Pflicht zur Dokumentation betrifft alle diese Bereiche gleichermaßen. Welche konkreten Schutzmaßnahmen das Explosionsschutzdokument enthalten muss, hängt von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ab. Das zentrale Regelwerk für die Umsetzung bilden die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für das Explosionsschutzdokument?

Die Gefahrstoffverordnung bildet die zentrale Rechtsgrundlage für das Explosionsschutzdokument. § 6 Abs. 9 GefStoffV verpflichtet zur Erstellung, § 11 GefStoffV konkretisiert die besonderen Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefährdungen. Sechs Regelwerke sind für die Erstellung und Umsetzung relevant:

RegelwerkBedeutung für die Explosionsschutzdokumentation
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Abs. 9 und § 11Verpflichtet den Arbeitgeber zur Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)Regelt Prüfpflichten für Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137)Europäische Grundlage für den Explosionsschutz am Arbeitsplatz
TRGS 720, 721, 722Technische Regeln zur Beurteilung explosionsfähiger Gemische und Ableitung von Schutzmaßnahmen
DGUV Information 213-106Praxisleitfaden mit empfohlener Dokumentenstruktur und Beispielen
ATEX-Richtlinie 2014/34/EUAnforderungen an Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen

Die Gefahrstoffverordnung verlangt, dass der Arbeitgeber gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen vermeidet, die eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können. Die DGUV Information 213-106 konkretisiert diese Anforderung und gibt einen detaillierten Aufbau für die Dokumentation vor.

Die TRGS 720 bis 722 bilden das technische Fundament. TRGS 720 definiert Grundlagen zu gefährlichen explosionsfähigen Gemischen. TRGS 721 beschreibt die Methodik zur Beurteilung der Explosionsgefährdung. TRGS 722 legt die konkreten Schutzmassnahmen fest. Alle drei Regelwerke fließen direkt in den Inhalt des Explosionsschutzdokuments ein.

Neben den reinen Dokumentationspflichten regelt die Betriebssicherheitsverordnung auch die wiederkehrenden Prüfungen an Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Die Prüfergebnisse sind Bestandteil der Explosionsschutzdokumentation. Bevor der Inhalt im Detail festgelegt wird, ist eine grundlegende Unterscheidung zu klären: die zwischen Explosionsschutzkonzept und Explosionsschutzdokument.

Was ist der Unterschied zwischen Explosionsschutzkonzept und Explosionsschutzdokument?

Das Explosionsschutzkonzept beschreibt die sicherheitstechnische Strategie eines Betriebs zur Vermeidung und Beherrschung von Explosionsgefahren, während das Explosionsschutzdokument die vollständige Umsetzung dieser Strategie rechtssicher dokumentiert. Beide Begriffe werden häufig verwechselt, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge.

Das Explosionsschutzkonzept wird vorab erstellt und umfasst vier Schritte:

  1. Ermittlung aller Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann
  2. Beurteilung der Explosionsgefahr in den ermittelten Bereichen
  3. Einteilung der Bereiche in Ex-Zonen nach Häufigkeit und Dauer der Gefährdung
  4. Festlegung und Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen

Das Explosionsschutzdokument dokumentiert die Ergebnisse dieses Konzepts. Die Dokumentation enthält die vollständige Gefährdungsbeurteilung, die Zoneneinteilung, alle gewählten Schutzmaßnahmen und die organisatorischen Regelungen. Das Explosionsschutzkonzept ist damit ein Bestandteil des umfassenderen Ex-Schutz-Dokuments.

In der Praxis bedeutet das: Ohne Konzept kein Dokument. Das Konzept liefert die inhaltliche Grundlage, die Dokumentation nach § 6 Abs. 9 GefStoffV macht diese Grundlage nachweisbar und prüfbar. Die DGUV Information 213-106 beschreibt den empfohlenen Aufbau für diese Dokumentation im Detail.

Welche Inhalte muss ein Explosionsschutzdokument enthalten?

Das Explosionsschutzdokument muss nach DGUV Information 213-106 die vollständige Gefährdungsbeurteilung, das Explosionsschutzkonzept und alle organisatorischen Regelungen in einer strukturierten Form enthalten. Die DGUV empfiehlt sieben Hauptbestandteile.

1. Angaben zum Betrieb und Arbeitsbereich

Bezeichnung des Betriebs, des Betriebsteils oder des Arbeitsbereichs mit Beschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten. Die Explosionsschutzdokumentation nennt die verantwortliche Person, das Erstellungsdatum und verweist auf mitgeltende Dokumente wie Betriebsanweisungen oder Prüfprotokolle.

2. Verfahrensbeschreibung

Detaillierte Darstellung der durchgeführten Prozesse, der verwendeten Stoffe und der Bedingungen, unter denen explosionsfähige Gemische entstehen können. Das Ex-Dokument berücksichtigt auch Betriebszustände wie An- und Abfahrvorgänge, Reinigung und Wartung, da gerade in diesen Phasen abweichende Konzentrationen auftreten.

3. Stoffdaten

Auflistung aller brennbaren Stoffe mit ihren sicherheitstechnischen Kenngrößen. Fünf Parameter sind bei Stäuben besonders relevant:

  • Flammpunkt: Temperatur, ab der ein Stoff zündfähige Dämpfe bildet
  • Untere und obere Explosionsgrenze (UEG/OEG): Konzentrationsbereich, in dem ein Gemisch explosionsfähig ist
  • Zündtemperatur: Mindesttemperatur einer heissen Oberfläche, die ein Gemisch entzündet
  • Mindestzündenergie (MZE): Energiemenge, die zur Entzündung eines Gemischs erforderlich ist
  • KST-Wert: Kenngrößen der Staubexplosionsheftigkeit, Grundlage für die Einteilung in Staubexplosionsklassen St 1 bis St 3

4. Beurteilung der Explosionsgefährdung

Die Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutzdokument klärt drei Fragen: Können explosionsfähige Gemische entstehen? Können diese Gemische in gefährlichen Mengen auftreten? Welche Bereiche sind betroffen und wie häufig tritt die Gefährdung auf? Die Antworten bestimmen die Zoneneinteilung und die erforderlichen Schutzmassnahmen.

5. Explosionsschutzmassnahmen auf drei Ebenen

Das Explosionsschutzkonzept innerhalb der Dokumentation gliedert sich in drei Schutzstufen:

  • Primärer Explosionsschutz: Vermeidung explosionsfähiger Gemische durch Absaugung brennbarer Stäube und Dämpfe an der Quelle, Inertisierung mit Stickstoff oder CO₂, Konzentrationsbegrenzung unter die untere Explosionsgrenze
  • Sekundärer Explosionsschutz: Vermeidung wirksamer Zündquellen durch ATEX-zertifizierte Geräte, Erdungskonzepte gegen elektrostatische Aufladung, Temperaturüberwachung
  • Tertiärer Explosionsschutz: Begrenzung der Auswirkungen durch Druckentlastungseinrichtungen, Explosionsunterdrückungssysteme, Entkopplungseinrichtungen gegen Flammenausbreitung

6. Zoneneinteilung

Einteilung aller explosionsgefährdeten Betriebsbereiche nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre. Die Zoneneinteilung bestimmt die zulässigen Gerätekategorien nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU.

7. Organisatorische Massnahmen

Angaben zu Betriebsanweisungen, Unterweisungen der Beschäftigten, Wartungs- und Prüfplänen, Erlaubnisscheinverfahren für Heißarbeiten und Notfallplänen. Die organisatorischen Massnahmen stellen sicher, dass die technischen Schutzvorkehrungen im Arbeitsalltag wirksam bleiben.

Die vollständige Dokumentation aller sieben Bestandteile ist Voraussetzung für die Rechtssicherheit des Explosionsschutzdokuments. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die Zoneneinteilung, die sich direkt auf die Auswahl aller Betriebsmittel auswirkt.

Wie funktioniert die Zoneneinteilung im Explosionsschutzdokument?

Die Zoneneinteilung kategorisiert Betriebsbereiche nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre und bestimmt, welche Geräte und Schutzsysteme in jedem Bereich zulässig sind. Die Gefahrstoffverordnung unterscheidet sechs Zonen in zwei Gruppen.

Zonen für Gase, Dämpfe und Nebel

ZoneHäufigkeit explosionsfähiger AtmosphäreZulässige Gerätekategorie
Zone 0Ständig oder über lange ZeiträumeKategorie 1
Zone 1Gelegentlich im NormalbetriebKategorie 2
Zone 2Selten und nur kurzzeitigKategorie 3

Zonen für brennbare Stäube

ZoneHäufigkeit explosionsfähiger AtmosphäreZulässige Gerätekategorie
Zone 20Ständig oder über lange ZeiträumeKategorie 1
Zone 21Gelegentlich im NormalbetriebKategorie 2
Zone 22Selten und nur kurzzeitigKategorie 3

Die Zoneneinteilung hat direkte Konsequenzen für den gesamten Maschinenpark. In Zone 20 dürfen ausschließlich Geräte der höchsten Schutzkategorie 1 nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU eingesetzt werden. Zone 22 erlaubt Geräte der Kategorie 3 mit grundlegendem Schutz.

Für Absauganlagen in explosionsgefährdeten Bereichen bedeutet die Zoneneinteilung, dass alle Anlagenkomponenten ATEX-zertifiziert sein müssen - von der Erfassungseinrichtung über das Rohrleitungssystem bis zum Filter der jeweiligen ATEX-Kategorie entsprechen. Die korrekte Zuordnung ist im Explosionsschutzdokument zu dokumentieren. Die Frage, wer diese komplexe Dokumentation erstellen darf, regelt die DGUV Information 213-106.

Wer darf ein Explosionsschutzdokument erstellen?

Die Verantwortung für die Erstellung und Unterzeichnung des Explosionsschutzdokuments liegt bei der Unternehmensleitung, die Erstellung selbst erfordert jedoch nachgewiesene Fachkenntnisse im Explosionsschutz. Die DGUV Information 213-106 legt diese Anforderung fest.

Drei Personengruppen kommen für die Erstellung in Frage:

  • Explosionsschutzbeauftragte beraten den Arbeitgeber zum vorbeugenden Explosionsschutz, unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung und erstellen die Dokumentation. Der Explosionsschutzbeauftragte benötigt eine spezielle Qualifikation im Brand- und Explosionsschutz.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) können die Erstellung übernehmen, sofern sie über Fachkenntnisse im Explosionsschutz und physikalisch-chemische Grundlagen verfügen. Die DGUV Vorschrift 2 verpflichtet jeden Betrieb zur Benennung einer Sifa.
  • Externe Sachverständige oder spezialisierte Ingenieurbüros übernehmen die Erstellung, wenn intern keine ausreichende Fachkunde vorhanden ist. Gerade bei komplexen Anlagen mit mehreren Zonen und unterschiedlichen Stoffgruppen ist externe Expertise sinnvoll.

Verfügt kein Mitglied der Betriebsführung über die erforderliche Fachkunde, ist der Arbeitgeber nach GefStoffV verpflichtet, sich fachkundig beraten zu lassen. Die Verantwortung bleibt in jedem Fall bei der Unternehmensleitung. Neben der Erstellung stellt sich die Frage nach der Gültigkeit und den Fristen für die Aktualisierung.

Wie oft muss das Explosionsschutzdokument aktualisiert werden?

Das Explosionsschutzdokument muss bei jeder sicherheitsrelevanten Änderung im Betrieb überarbeitet werden, da es als Teil der Gefährdungsbeurteilung denselben Aktualisierungspflichten unterliegt. Eine feste Prüffrist existiert nicht. Stattdessen definiert die Gefahrstoffverordnung vier Anlässe für eine Überarbeitung:

  1. Neue oder geänderte Arbeitsmittel, Verfahren oder verwendete Stoffe im Betrieb
  2. Bauliche Veränderungen an Anlagen oder Arbeitsplätzen, die das Explosionsschutzkonzept beeinflussen
  3. Neue Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen oder aus Beinahe-Ereignissen
  4. Überprüfungen, die zeigen, dass bestehende Schutzmaßnahmen nicht ausreichend wirksam sind

Die Mindestaufbewahrungsfrist für das Explosionsschutzdokument beträgt 10 Jahre. Für Stoffe mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (CMR-Stoffe) verlängert sich die Frist auf 40 Jahre.

In der Praxis empfiehlt sich eine jährliche Sichtprüfung des Dokuments, auch wenn keine offensichtlichen Änderungen eingetreten sind. Schleichende Veränderungen in der Produktion, etwa steigende Durchsätze oder neue Materialien, können die Gefährdungslage verändern, ohne dass ein einzelner Änderungsanlass erkennbar ist. Die technischen Schutzmassnahmen im Ex-Schutz-Dokument betreffen besonders die eingesetzten Absaug- und Filtersysteme.

Welche Rolle spielen Absauganlagen im Explosionsschutz?

Absauganlagen sind die zentrale technische Maßnahme des primären Explosionsschutzes, da sie brennbare Stäube, Dämpfe und Aerosole direkt an der Entstehungsstelle erfassen und die Konzentration in der Raumluft dauerhaft unter die untere Explosionsgrenze (UEG) senken. Das Explosionsschutzdokument muss diese Anlagen mit allen technischen Daten erfassen.

Primärer Explosionsschutz durch Absaugung

Die wirksamste Maßnahme gegen Explosionen ist die Vermeidung explosionsfähiger Gemische. Absauganlagen reduzieren die Schadstoffkonzentration an der Quelle, bevor sich gefährliche Mengen in der Raumluft verteilen. Bei korrekter Auslegung des Volumenstroms und der Erfassungseinrichtung bleibt die Konzentration brennbarer Stoffe dauerhaft unterhalb der UEG.

Metallverarbeitende Betriebe setzen Absauganlagen gegen Aluminium- und Magnesiumstäube ein. Holzverarbeitende Betriebe erfassen Holzfeinstaub an Sägen, Fräsen und Schleifmaschinen. Kunststoffverarbeiter filtern Stäube und Dämpfe beim Bearbeiten und Extrudieren. In all diesen Fällen ist die Absaugung die erste Schutzstufe im Explosionsschutzkonzept.

ATEX-konforme Absauganlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

In Bereichen, in denen trotz Absaugung explosionsfähige Atmosphäre nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, müssen alle Anlagenkomponenten ATEX-zertifiziert sein. Vier Anforderungen bestimmen die Auslegung:

  • ATEX-Ventilatoren in funkenfreier Bauweise mit der Gerätekategorie entsprechend der Zoneneinteilung
  • Leitfähige Rohrleitungen mit durchgängiger Erdung, um elektrostatische Aufladung als Zündquelle auszuschliessen
  • Explosionsgeschützte Filteranlagen mit Druckentlastung, Löscheinrichtungen oder aktiver Explosionsunterdrückung
  • Rückschlagklappen und Entkopplungseinrichtungen, die eine Flammen- und Druckausbreitung im Rohrsystem verhindern

Dokumentation der Absauganlage im Ex-Schutz-Dokument

Das Explosionsschutzdokument muss jede Absauganlage, die zum Explosionsschutz beiträgt, vollständig erfassen. Fünf Angaben sind erforderlich:

  • Volumenstrom und Erfassungsgrad an jeder Absaugstelle
  • Filtertyp mit Abscheidegrad und Staubklasse (L, M oder H nach DIN EN 60335-2-69)
  • ATEX-Kategorie aller Komponenten mit Zuordnung zur jeweiligen Zone
  • Wartungsintervalle und Prüffristen nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Erdungskonzept für das gesamte Rohrleitungssystem

Die lückenlose Dokumentation der Absauganlage vereinfacht behördliche Prüfungen und stellt sicher, dass die technischen Schutzmassnahmen jederzeit nachweisbar sind.

Wie lässt sich ein Explosionsschutzdokument Schritt für Schritt erstellen?

Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments folgt einem systematischen Ablauf in sechs Schritten, der von der Stofferfassung bis zur regelmäßigen Überprüfung reicht.

  1. Stoffe und Verfahren erfassen: Alle brennbaren Stoffe im Betrieb identifizieren, Sicherheitsdatenblätter zusammentragen und sicherheitstechnische Kenngrößen wie Flammpunkt, UEG/OEG, Zündtemperatur und KST-Wert dokumentieren
  2. Explosionsgefährdung beurteilen: Analysieren, wo und unter welchen Bedingungen explosionsfähige Gemische entstehen können, Betriebszustände wie Normalbetrieb, An-/Abfahren und Wartung berücksichtigen
  3. Zonen festlegen: Betroffene Bereiche nach Häufigkeit und Dauer der Gefährdung in Zonen (0/1/2 für Gase, 20/21/22 für Stäube) einteilen
  4. Schutzmassnahmen definieren: Technische Massnahmen wie Absaugung, Inertisierung und ATEX-konforme Geräteauswahl festlegen, organisatorische Regelungen wie Unterweisungen und Erlaubnisscheinverfahren ergänzen
  5. Dokumentation zusammenstellen: Alle Ergebnisse, Maßnahmen und Zuständigkeiten nach DGUV Information 213-106 strukturiert im Explosionsschutzdokument zusammenfassen
  6. Regelmässig überprüfen: Das Ex-Schutz-Dokument bei Änderungen aktualisieren, Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren, Prüfprotokolle als Teil der Dokumentation ablegen

ATEX-konforme Absauganlagen von Kiekens

Kiekens entwickelt seit mehr als 100 Jahren Absauganlagen und Filtersysteme für industrielle Anwendungen. Für explosionsgefährdete Bereiche bietet Kiekens ATEX-zertifizierte Komplettlösungen: von der Erfassungseinrichtung am Arbeitsplatz über leitfähige Rohrleitungssysteme bis zu explosionsgeschützten Filteranlagen mit Druckentlastung.

Die Absauganlagen von Kiekens erfassen brennbare Stäube und Dämpfe direkt an der Quelle und reduzieren die Konzentration dauerhaft unter die untere Explosionsgrenze. Alle Komponenten sind aufeinander abgestimmt und entsprechen den Anforderungen der jeweiligen Ex-Zone nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU.

Kiekens unterstützt Betriebe von der Planung über die Montage bis zur wiederkehrenden Wartung. Die technische Dokumentation der Anlage liefert alle Angaben, die für das Explosionsschutzdokument erforderlich sind: Volumenströme, Abscheidegrade, ATEX-Kategorien und Prüfintervalle. Kontaktieren Sie Kiekens für eine individuelle Beratung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Welke ATEX-documentatie ontvang ik als gebruiker?

Je ontvangt onder meer: de explosie­beschermings­documentatie, zone­indeling, certificaten conform ATEX 114 en ATEX 137, revisieplan en onderhouds­schema.

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Wer ist für die Zoneneinteilung verantwortlich?

Die Zoneneinteilung liegt in der Verantwortung des Betreibers. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung muss er die explosionsgefährdeten Bereiche identifizieren, klassifizieren und im Explosionsschutzdokument festhalten.

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Wie viele Ex-Zonen gibt es?

Die ATEX-Richtlinien unterscheiden sechs Ex-Zonen: Zone 0, 1 und 2 für Gase, Dämpfe und Nebel sowie Zone 20, 21 und 22 für brennbare Stäube. Die Einteilung richtet sich nach der Häufigkeit und Dauer des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre.

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Welche Geräte dürfen in Ex-Zonen eingesetzt werden?

In Ex-Zonen dürfen ausschließlich Geräte verwendet werden, die der entsprechenden Gerätekategorie zugeordnet und ATEX-zertifiziert sind. Die Auswahl richtet sich nach der jeweiligen Zone und den dort geltenden Anforderungen an Zündschutzart und Temperaturklasse.