TRGS 900: Grenzwerte für Kühlschmierstoffe in der Metallverarbeitung

Was ist die TRGS 900?
TRGS steht für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Die Nummer 900 dieser Regelsammlung enthält eine umfassende Liste mit Arbeitsplatzgrenzwerten für gefährliche Substanzen in der Atemluft. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt diese technische Regel und aktualisiert sie regelmäßig nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes in der Luft auch bei langfristiger Exposition keine Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Die Grenzwerte gelten als Schichtmittelwerte für eine achtstündige Arbeitszeit an fünf Tagen pro Woche über das gesamte Berufsleben hinweg. Für Metallbearbeitungsbetriebe bildet die TRGS 900 damit die rechtliche Grundlage zur Bewertung der Luftqualität an Werkzeugmaschinen.
Welche Grenzwerte gelten für Kühlschmierstoffe?
Kühlschmierstoffe setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, für die unterschiedliche Arbeitsplatzgrenzwerte gelten. Die TRGS 900 führt mehrere Einträge auf, die für die Metallbearbeitung relevant sind:
- Mineralöle (hochraffiniert): 5 mg/m³ für die alveolengängige Fraktion
- C6-C8 Aliphaten: 700 mg/m³ bei Kohlenwasserstoffgemischen
- C9-C14 Aliphaten: 300 mg/m³ bei Kohlenwasserstoffgemischen
- C9-C14 Aromaten: 50 mg/m³ bei Kohlenwasserstoffgemischen
- Ethanolamine: 0,5 mg/m³ mit Kennzeichnung für Hautresorption
Für wassermischbare Kühlschmierstoffe empfiehlt die DGUV zusätzlich einen Zielwert von 10 mg/m³ für die Gesamtbelastung aus Aerosol und Dampf. Dieser Wert aus der DGUV-Regel 109-003 dient als Orientierung für die betriebliche Praxis.
E-Fraktion und A-Fraktion: Was bedeuten die Kennzeichnungen?
Die Grenzwerteliste der TRGS 900 unterscheidet zwischen zwei Staubfraktionen, die sich nach der Eindringtiefe in die Atemwege richten:
Einatembare Fraktion (E): Diese Kennzeichnung umfasst alle Partikel, die durch Mund und Nase eingeatmet werden können. Die Partikelgröße reicht bis etwa 100 Mikrometer. Der allgemeine Staubgrenzwert für die E-Fraktion liegt bei 10 mg/m³.
Alveolengängige Fraktion (A): Hierzu zählen feinere Partikel unter etwa 10 Mikrometer, die bis in die Lungenbläschen vordringen können. Der allgemeine Staubgrenzwert für die A-Fraktion beträgt 1,25 mg/m³.
Bei Ölnebel aus der Metallbearbeitung ist besonders die alveolengängige Fraktion relevant, da die feinen Tröpfchen tief in die Lunge eindringen können. Die Messung erfolgt nach standardisierten Verfahren gemäß TRGS 402.
Warum sind Kurzzeitwerte wichtig?
Die Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 beziehen sich auf Durchschnittswerte über eine Arbeitsschicht. Konzentrationsspitzen während des Arbeitstages begrenzt das Regelwerk durch sogenannte Kurzzeitwerte. Diese verhindern, dass Mitarbeiter kurzzeitig sehr hohen Belastungen ausgesetzt werden.
Das Regelwerk unterscheidet zwei Kategorien:
Kategorie I gilt für Stoffe mit lokaler Reizwirkung auf die Atemwege. Die Überschreitungsphase darf maximal 15 Minuten betragen. Für sensibilisierende Stoffe gelten besonders strenge Anforderungen.
Kategorie II betrifft Stoffe mit systemischer Wirkung auf den Körper. Der Überschreitungsfaktor beträgt hier typischerweise 2. Für Mineralöle und Kohlenwasserstoffe aus Kühlschmierstoffen gilt ein Faktor von 4.
Pro Arbeitsschicht sind maximal vier Kurzzeitwertphasen zulässig. Zwischen den einzelnen Phasen sollte ein Abstand von mindestens einer Stunde liegen.
Stoffe mit Hautresorption: Was bedeutet die H-Kennzeichnung?
Die TRGS 900 versieht bestimmte Stoffe mit dem Buchstaben H für Hautresorption. Bei diesen Substanzen reicht die Einhaltung des Luftgrenzwertes allein nicht aus, um die Gesundheit zu schützen. Die Stoffe können auch über Hautkontakt in den Körper gelangen und dort Schäden verursachen.
Mehrere Inhaltsstoffe von Kühlschmierstoffen tragen diese H-Kennzeichnung:
- Ethanolamine in wassermischbaren Kühlschmierstoffen
- Bestimmte Korrosionsinhibitoren
- Einzelne Biozide zur Konservierung
Bei Tätigkeiten mit hautresorptiven Stoffen müssen Betriebe neben der Luftreinhaltung auch den direkten Hautkontakt durch geeignete Schutzhandschuhe und Arbeitskleidung verhindern. Die TRGS 401 beschreibt die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Gefährdung durch Hautkontakt.
So setzen Sie die Anforderungen der TRGS 900 um
Die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte erfordert in der Metallbearbeitung ein abgestuftes Schutzkonzept. An erster Stelle steht die Frage, ob sich gefährliche Inhaltsstoffe im Kühlschmiermittel durch weniger schädliche Alternativen ersetzen lassen.
Technische Schutzmaßnahmen setzen direkt an der Emissionsquelle an:
- Einhausung der Werkzeugmaschinen verhindert die Ausbreitung von Ölnebel in der Halle
- Optimierte KSS-Zuführung reduziert die Aerosolbildung an der Bearbeitungsstelle
- Absauganlagen erfassen Emissionen direkt an der Entstehungsstelle
- Ölnebelabscheider filtern die erfasste Luft und führen sie gereinigt zurück
Die regelmäßige Messung der Luftqualität dokumentiert die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. Der Bewertungsindex nach TRGS 402 setzt die gemessene Konzentration ins Verhältnis zum Grenzwert. Ein Wert unter 1 bedeutet, dass der Arbeitsplatzgrenzwert eingehalten wird.
Vorteile einer wirksamen Ölnebelabscheidung
Eine professionelle Absaugung von Kühlschmierstoff-Emissionen bietet mehrere Vorteile über die reine Grenzwerteinhaltung hinaus:
- Gesundheitsschutz: Weniger Atemwegsbelastung und Hautreizungen bei Mitarbeitern
- Rechtssicherheit: Nachweisbare Einhaltung der TRGS 900 und Gefahrstoffverordnung
- Maschinenschutz: Keine Ölablagerungen auf empfindlichen Maschinenteilen und Steuerungen
- Saubere Arbeitsumgebung: Kein öliger Film auf Böden, Wänden und Einrichtungen
- Energieeinsparung: Gereinigte Luft kann zurückgeführt werden statt teure Hallenluft abzuführen
- Produktqualität: Keine Verunreinigungen auf Werkstücken durch Ölnebel in der Luft
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Die TRGS 900 enthält eine Liste mit Arbeitsplatzgrenzwerten für gefährliche Stoffe in der Atemluft. Die Grenzwerte geben an, bei welcher Konzentration keine Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Für Kühlschmierstoffe führt das Regelwerk Grenzwerte für Mineralöle, Kohlenwasserstoffe und Additive auf.
Für Mineralöle in stark raffinierter Form gilt ein Arbeitsplatzgrenzwert von 5 mg/m³ für die alveolengängige Fraktion. Die DGUV empfiehlt zusätzlich einen Zielwert von 10 mg/m³ für die Gesamtbelastung aus Aerosol und Dampf bei wassermischbaren Kühlschmierstoffen.
Die Einhaltung erfordert technische Schutzmaßnahmen wie Maschineneinhausungen, Absauganlagen und Ölnebelabscheider. Regelmäßige Messungen nach TRGS 402 dokumentieren die Wirksamkeit. Bei Kiekens beraten wir Sie gerne zu geeigneten Absauglösungen für Ihren Betrieb.

